§ 1 · Geltungsbereich & Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FutureHorizons UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke FlowDatum, Handelsregister Amtsgericht Ingolstadt HRB 12381, 85049 Ingolstadt (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „FlowDatum") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn FlowDatum ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten für Leistungen im Bereich: KI-Beratung, Datenanalyse, Softwareentwicklung, digitale Transformation, Online Marketing sowie Bildungs- und Trainingsprogramme.
§ 2 · Vertragsschluss & Angebot
(1) Angebote von FlowDatum sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von FlowDatum oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Der Auftraggeber ist an sein Angebot 30 Tage gebunden, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 3 · Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten
Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem abgeschlossenen Projektvertrag. FlowDatum ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
(2) FlowDatum erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Beratungsleistungen schuldet FlowDatum keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, FlowDatum alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Zugänge zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von FlowDatum.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Daten, Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen.
§ 4 · Vergütung, Abrechnung & Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) FlowDatum ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 5.000 € netto ist eine Anzahlung von 30% bei Auftragserteilung fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet.
Stundensätze & Mehraufwand
(4) Arbeiten, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen (Mehraufwand), werden zu den im Angebot genannten Stundensätzen abgerechnet. FlowDatum informiert den Auftraggeber rechtzeitig über absehbaren Mehraufwand.
§ 5 · Nutzungsrechte & Urheberrecht
(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt FlowDatum dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werke (Software, Konzepte, Dokumentationen etc.) für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.
(2) Weitergehende Rechte (insbesondere Weitergabe an Dritte, Sublizenzierung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) FlowDatum behält sich das Recht vor, erstellte Werke als Referenz zu nennen, soweit der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Open-Source-Komponenten, die in Entwicklungsprojekten eingesetzt werden, unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. FlowDatum informiert den Auftraggeber über eingesetzte Open-Source-Lizenzen.
§ 6 · Geheimhaltung & Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Know-how der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.
(2) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und für fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(3) Auf Wunsch des Auftraggebers schließen wir vor Projektbeginn einen gesonderten NDA (Non-Disclosure Agreement) ab.
§ 7 · Haftung & Gewährleistung
Haftungsbeschränkung
(1) FlowDatum haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung von FlowDatum auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal das Einfache der vereinbarten Netto-Auftragssumme, mindestens jedoch 2.500 €.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Beratungsleistungen
(4) FlowDatum schuldet bei Beratungsleistungen eine fachkundige und sorgfältige Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Alle Empfehlungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen.
Gewährleistung bei Softwareentwicklung
(5) Bei Werkverträgen (insbesondere Softwareentwicklung) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Entdeckung, schriftlich zu melden.
§ 8 · Datenschutz bei Auftragsverarbeitung
(1) Soweit FlowDatum im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, geschieht dies ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags. Die allgemeinen Datenschutzbestimmungen sind in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
(2) Soweit FlowDatum als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er berechtigt ist, FlowDatum die zur Leistungserbringung notwendigen Daten zu übermitteln und FlowDatum diese verarbeiten zu lassen.
§ 9 · Laufzeit & Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Projektvertrag.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z.B. Retainer-Verträge) können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: wesentlichem Zahlungsverzug (über 30 Tage), dauerhafter Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder schwerwiegender Vertragsverletzung durch die andere Partei.
(4) Im Falle einer Kündigung hat FlowDatum Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen.
§ 10 · Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ausschließlich das Gericht am Sitz von FlowDatum (Ingolstadt) zuständig.
Salvatorische Klausel
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Aktualität dieser AGB
(4) FlowDatum behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen werden Änderungen dem Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen AGB als akzeptiert.